25.9.2008

BGH: Gesetzliche Duldungspflicht für KWK und Solaranlagen

» Energie, News » Autor: Hans G. Bronik — Drucken

Mieter müssen in der Regel den Anschluss ihrer Wohnung an ein KWK-Fernwärmenetz dulden, wenn damit “Energie gespart” werden kann. So lautet ein Urteil des BGH vom 24. September 2008 (Az.: VIII ZR 275/07).

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es sich bei dem Anschluss der Wohnung der Beklagten an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz um eine Maßnahme zur Einsparung von Energie handelt…

Dabei kommt es jedoch nicht darauf an, ob der Mieter selbst “Energie spart”, sondern es geht um die “Einsparung von Primärenergie” – “wie etwa bei der Nutzung eines vergleichsweise effizienten Verfahrens wie der Kraft-Wärme-Kopplung”, so auch n-tv.

Nach der unangegriffenen Tatsachenfeststellung des Berufungsgerichts führt der Anschluss der Wohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz nach derzeitigem Erkenntnisstand zu einer Ersparnis an Primärenergie im Verhältnis zur Erzeugung von Wärme für Heizung und Warmwasser durch die in der Wohnung vorhandene Gasetagenheizung.

…verlautbart der BGH in der Pressemitteilung zum Urteil.

Laut Tagesschau-Bericht vom 24.09. (ab Min.08:30) wäre dieses Urteil beispielsweise auch bei der Installation von Solaranlagen anzuwenden.

Angesichts dieser vollendeten (unangegriffenen) Tatsachen erübrigt sich wohl jeglicher weiterer Kommentar, die deutsche Klima-Energie-Politik wird von der Justiz jedenfalls bestens unterstützt.

21 Antworten zu “BGH: Gesetzliche Duldungspflicht für KWK und Solaranlagen”

  1. Wolfgang Flamme Says:

    Ich wüßte allerdings nicht, wie in dieser Sache anders hätte entschieden werden können. Es wäre doch wohl ein Unding, wenn dem Mieter einer Sache ein Verfügungsrecht über die gemietete Sache eingeräumt bekommt, was das Verfügungsrecht des Eigentümers an der vermieteten Sache übersteigt, oder?

  2. Wolfgang Flamme Says:

    … statt ‘bekommt’ -> ‘eingeräumt wird’…

  3. Energie-Ossi Says:

    Autsch….böse Zwickmühle.

    Dienstlich begrüße ich dieses Gerichtsurteil natürlich aus mehreren Gründen.
    Der Bau eines Fernwärmenetzes ist mit enormen Investitionen verbunden, besonders in größeren Städten frist einem der Tiefbau die Brieftasche leer.
    Die KWK halte ich bei den ganzen EEG-Gedöhns als einzige halbwegs vernünftige Massnahme. Die Stromerzeuger kommen locker auf 6000- 8000 Vollbenutzungsstunden und stellen daher auch eine verlässliche, sichere Stromversorgung dar.
    Weiterhin sind viele KWK Anlagen in der Hand von kommunalen Stadtwerken, die sich ihren Strom selber erzeugen können und nicht bei den Monopolisten/Börse kaufen müssen.
    Tja, und KWK funktioniert halt nur, wenn möglichst viele Wärmekunden am FW-Netz angeschlossen sind, ansonsten müssten die Kraftwerke und BHKW´s die erzeugte Wärme zum Fenster hinauswerfen.

    Privat:
    Es ist schon erstaunlich, was mit Hilfe des AGW so alles an Urteilen möglich ist. Das Beispiel ist nur ein kleiner Teil des Wahnsinns, man sollte sich mal die Urteile im Zusammenhang mit dem Bau von Windmühlen ansehen, da wird es manchmal echt eklig.

    MfG

  4. Daddeldu Says:

    Angesichts dieser vollendeten (unangegriffenen) Tatsachen erübrigt sich wohl jeglicher weiterer Kommentar, die deutsche Klima-Energie-Politik wird von der Justiz jedenfalls bestens unterstützt.

    Naja, das ist im Zivilprozessrecht nun mal so. Wenn beide Parteien in einer Tatsachenbehauptung übereinstimmen, so kann das Gericht diese Tatsache nicht überprüfen. Nur strittige Tatsachen müssen bewiesen werden. Hätte die Mieterin bestritten, dass das Anschließen an die Fernwärme im vorliegenden Fall Primärenergie einspart, dann hätte die Klägerin dies substantiiert darlegen und beweisen müssen.

    Insofern ist die Annahme der Tagesschau, dies gelte auch für Solaranlagen, etwas vorschnell.

  5. Daddeldu Says:

    Es wäre doch wohl ein Unding, wenn dem Mieter einer Sache ein Verfügungsrecht über die gemietete Sache eingeräumt bekommt, was das Verfügungsrecht des Eigentümers an der vermieteten Sache übersteigt, oder?

    So pauschal kann man das nicht sagen. Der Vermieter hat sich seine Rechte an der Mietsache weitestgehend “abkaufen” lassen. Dafür (unter anderem) bekommt er sein Geld.

  6. ghw Says:

    Ich hab die Sache gestern auch in der Tagesschau gesehen…

    Das Urteil ist ja noch nicht veröffentlicht, aber was mich an der Sache stutzig macht, ist die Möglichkeit, damit jegwelchen Solarunfug Mietern aufs Aug drücken zu können. Davon profitiert letztenendes nur die Solarindustrie.

    Als Nächstes kommen dann Vogelhäcksler auf jedes Dach…

    Aber nachdem im Jahr 2008 in der BRD Hauseigentümer von der Polizei von ihrem eigenen Grund und Boden weg verhaftet werden, um einen Kanalanschluss zwangszuverlegen, der nicht benötigt wird, wundert mich eigentlich gar nichts mehr…

  7. Wolfgang Flamme Says:

    #5
    Der Vermieter hat sich das Nutzungsrecht abkaufen lassen, , aber ok, nehmen wir mal an, der Mieter ‘habe eigentlich Recht’ in diesem Fall.

    Und dann drehen wir den Spieß mal um: Der Mieter will sich gegen Willen des Vermieters eine Solaranlage aufs Dach stellen mit der Begründung, er habe sich die Rechte an der Mietsache ja weitestgehend erkauft. Ist ja auch Deine Begründung. Und nun?

  8. solarkritik Says:

    Insofern ist die Annahme der Tagesschau, dies gelte auch für Solaranlagen, etwas vorschnell.

    Ich sehe das leider anders. Die Tagesschau hat leider richtig analysiert nicht vorschnell reagiert. Denn wenn man sich das Statement des BGH-Pressesprechers auf der Zunge zergehen lässt, läuft es genau in die politisch gewollte Richtung, mit dem Ziel:

    “AUCH WENN DIE ENERGIEEINSPARMASSNAHME FÜR DEN BETREIBER UNWIRTSCHAFTLICH IST: WENN DER STAAT DIE MASSNAHME WILL UND ZWANGSWEISE EINFÜHRT, MUSS DER KUNDE DIESE ZWANGSMASSNBAHME ZUR (ANGEBLICHEN) VOLKSWIRTSCHAFTLICHEN ENERGIEEINSPARUNG AKZEPTIEREN.”

    Der BGH-PRESSESPRECHER sagte wörtlich:

    “…es kommt nicht auf die konkrete Energieeinsparung in der Wohnung an…”

    Es bleibt nur zu hoffen, dass sich immer mehr Leute in diesem korrupten Land diesen politischen Lobbyismus in der deutschen Justiz nicht mehr gefallen lassen.

    Den Leuten wird sukkzessive und gezielt das Geld aus der Tasche gezogen, mit dem Vorwand volkswirtschaftlich Energie zu sparen…

    Aber auf meine Webseite finden sich zahlreiche Beispiele und Beweise, bei den Politiker behauptet haben eine Solaranlage würde auch, so wörtlich, “den Geldbeutel schonen”. Man muss aber klarstellen: Welchen Geldbeutel…??

  9. Daddeldu Says:

    Und dann drehen wir den Spieß mal um: Der Mieter will sich gegen Willen des Vermieters eine Solaranlage aufs Dach stellen mit der Begründung, er habe sich die Rechte an der Mietsache ja weitestgehend erkauft. Ist ja auch Deine Begründung. Und nun?

    Was ich schrieb, meinte ich sehr grundsätzlich. Man kann eben nicht grundsätzlich sagen, der Eigentümer habe Rechte in Bezug auf die Sache, die die Rechte des Mieters immer ausstechen. Z. B. steht der Besitz an der Sache bei der Wohnungsmiete ganz allein dem Mieter zu. Der Vermieter darf sie nur nach Ankündigung, nur aus gutem Grund betreten. Es gibt natürlich Rechte, die nur beim Vermieter bleiben, z. B. den Gegenstand zu veräußern.

    Tatsächlich schwierig wird die Abgrenzung bei allen Veränderungen an der Mietsache selbst. Da darf der Mieter nur diejenigen Veränderungen machen, die im Vertrag vorausgesetzt sind. Bei der Wohnungsmiete z. B. Wände streichen, Bohren etc. Richtige bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung des Vermieters.

    Eine Solaranlage dürfte wohl nur mit Zustimmung des Eigentümers installiert werden.

    Gruß, Daddeldu

  10. solarkritik Says:

    [quote]
    Eine Solaranlage dürfte wohl nur mit Zustimmung des Eigentümers installiert werden.[/quote]

    Das dürfte sich wohl auch daraus ergeben, weil eine thermische Solaranlage gemäss Finanzverwaltung als Gebäudebestandteil (ähnlich wie eine konventionelle
    Heizungsanlage) bewertet wird.

    Unter “Recherchen” auf meiner Webseite http://www.solarkritik.de findet sich dazu ein aktueller Beschluss der Finanzverwaltung.

    (Leider ist meine Webseite solarkritik.de gegenwärtig nicht aufrufbar, 25.08.2008, 14Uhr20)

  11. Wolfgang Flamme Says:

    #9

    Richtig. Und genauso sieht es aus, wenn der Mieter statt einer Gasheizung nun keine Solaranlage, sondern einen Fernwärmeanschluß wünscht. Solche umfangreichen Veränderungen an der gemieteten Sache kann der Mieter regelmäßig nicht gegen den Willen des Vermieters durchsetzen, umgekehrt aber schon – außer in dem vom Gesetz genannten Rahmen wie unbillige Härte etc.

    Insofern lese ich den Entscheid erstmal so, daß er den Vermieter in seinen Verfügungsrechten bestärkt … unabhängig davon, was er will oder nicht will.

    Von klima-/energiepolitisch beeinflußter Justiz kann man erst dann sprechen, wenn die Art der beabsichtigten Veränderung regelmäßig den Ausschlag der Rechtssprechung bestimmt. Also wenn sich in solchen Fällen regelmäßig die Partei durchsetzen kann, die die Solaranlage oder den Fernwärmeanschluß gegen den Willen der anderen Partei wünscht.

  12. ghw Says:

    @Wolfgang Flamme:

    Grundsätzlich macht das schon Sinn, aber:

    Wenn dieser Umbau für den Mieter außer Spesen und höherer Miete nichts bringt (keinerlei Energieeinsparung), sondern vermieterseitig lediglich mit Einsparung an Primärenergie begründet wird – z.B. eine Solaranlage am Dach (dem Vermieter kanns ja egal sein, er wälzt die Kösten sowieso auf die Mieter über), dann verdient der Solartyp (und der Vermieter, was wir ihm jetzt mal nicht unterstellen wollen), der Mieter hat außer Spesen genau nichts außer dem Guten Gewissen, jetzt einen Teil seiner Miete für vermeintlichen Klimaschutz auszugeben.

    Und die Sache mit der “unbilligen Härte”: “Ihnen als gut verdienender Mittelstand, sollte das für die Umwelt schon was wert sein….” sehe ich schon den Richter sagen.

  13. Trillion Says:

    als entlang des grundstücks meiner eltern eine umgehungsstraße gebaut wurde, hatten sie als anlieger ebenfalls einen teil der anschlußkosten zu tragen, obwohl sie argumentierten, daß ihnen der bis dahin angelegte feldweg ins dorf persönlich vollkommen ausreichte. die begründung dazu las sich sehr ähnlich diesem urteil und stellte letztlich das gemeinwohl über die befindlichkeiten des einzelnen (alles im rahmen der zumutbarkeiten). ich sehe nicht, was daran falsch sein soll. wenn einzelne mieter solche maßnahmen mit simplen einsprüchen verhindern könnten, würde niemand mehr vermieten.
    in diesem speziellen fall ist mir auch der sinn des einspruches nicht ersichtlich. im urteil heisst es: “Das Vorliegen einer unzumutbaren Härte für die Beklagte hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei verneint. Insbesondere kam eine Unzumutbarkeit unter finanziellem Gesichtspunkt nicht mehr in Betracht, nachdem die Klägerin im Berufungsverfahren auf eine modernisierungsbedingte Mieterhöhung nach § 559 BGB verzichtet hatte.”

  14. Energie-Ossi Says:

    Passt zwar nicht direkt hier rein, könnte aber mal zukünftig relevant werden.

    Alle Stromnetze bald in einer Hand
    Umweltminister Gabriel kündigt Vorstoß für einheitliche Netzgesellschaft an. Das Interesse bei Investoren und Solarfirmen ist groß. SPD fordert aber einen 25-Prozent-Anteil für den Staat. VON MALTE KREUTZFELDT

    BERLIN taz Die Bundesregierung trifft konkrete Vorbereitungen für die Schaffung einer bundesweiten Netzgesellschaft, die die Stromnetze aller deutscher Versorger übernehmen soll. Das Kabinett werde das Thema in den nächsten Wochen auf die Tagesordnung setzen, sagte Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) bei einer Energiekonferenz in Berlin. Die Stromnetzbetreiber Eon und Vattenfall haben auf Druck der EU-Kommission bereits angekündigt, sich von ihren Fernleitungsnetzen zu trennen. Dem Verkauf könne die Regierung “nicht tatenlos zusehen”, sagte Gabriel. “Das Stromnetz ist die Hauptschlagader der Energieversorgung.”…
    …Aus der SPD-Fraktion kommt die Forderung, dass die Regierung eine qualifizierte Minderheit von 25,1 Prozent erwerben sollte. “Die Versorgung mit Strom ist Teil der Daseinsvorsorge, und die Netze sind ein natürliches Monopol”, sagte Fraktionsvize Ulrich Kelber….
    … Interesse an einer Beteiligung am Stromnetz gibt es in der Finanzbranche, die sich vom Netzbetrieb eine langfristige, sichere Rendite verspricht. Auch die Branche der erneuerbaren Energien, die für ihr weiteres Wachstum in erheblichem Ausmaß auf neue Fernleitungen angewiesen ist, hat Interesse, sich am Stromnetz zu beteiligen.

    http://www.taz.de/1/zukunft/wirtschaft/artikel/1/alle-stromnetze-bald-in-einer-hand/

    Hauptschlagader der Energieversorgung….kommt mir irgendwie bekannt vor.
    Daseinsvorsorge…..Wo hab ich das schon mal gehört???
    Sichere Rendite…..ahhhh da klingeln mal wieder alle Alarmglocken bei mir.

    MfG

  15. Rainhelt Says:

    Update zum CO2Limit für Autos:

    Es ist genau so gekommen wie ich hier:
    http://www.oekologismus.de/?p=1058#comment-37010
    vorhergesagt, äh, prognostiziert, äh, projiziert habe.

    Gefunden beim Moralapostel Alt:
    http://www.readers-edition.de/2008/09/26/autofahren-wird-noch-teurer/

  16. Energie-Ossi Says:

    Hallo Leute
    Guckt mal, die Franzosen lassen sich den Windkraftboom nicht so gefallen wie der deutsche Michel.
    http://collectif.4.octobre.free.fr/
    Dazu gleich noch die passende Karikatur:
    http://www.windtoons.com/images/n28-Can-of-Worms-Dilemma-text-final.gif

    Aber auch die leidgeplagten Brandenburger ham langsam die Schnauze voll, was man am Wahlergebnis aber wohl nicht erkennen kann, gibt zu viel Städter die das nicht interessiert.
    Volksinitiative

    Schönen (windstillen) Tag noch.

  17. Energie-Ossi Says:

    Sowas wünsche ich mir auch für Deutschland, ich nenne es mal die “spanische Lösung”.

    Spanien bremst Wachstum der Solarindustrie: Solarstrom-Einspeisevergütung wird gesenkt, Photovoltaik-Zubau begrenzt

    Die spanische Regierung hat die Förderung für Solarstrom neu geregelt. Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen sinke zwar weniger als bisher erwartet um rund 30 Prozent auf 34 Cent/kWh bei Dachanlagen und 32 Cent/kWh bei Bodenanlagen, berichtet die Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner in einer Pressemitteilung. Die maximale Leistung von Dachanlagen werde aber künftig auf 2 Megawatt (MW) begrenzt, jene von Bodenanlagen auf 10 MW. Die Vergabeleistung werde für ganz Spanien pro Jahr auf 267 MW für Dachanlagen und auf 133 MW für Bodenanlagen gedeckelt (Förderobergrenze). Für die Jahre 2009 und 2010 wurden im Rahmen einer Übergangsregelung zusätzliche 100 MW für Dachanlagen beziehungsweise 60 MW für Freiflächen-Solarparks freigegeben……

    …Die spanische Regierung begründet die Maßnahmen mit dem Ziel, die bisher rasante Entwicklung der Photovoltaik zu bremsen und besser kontrollieren zu können und gleichzeitig die Forschung und Entwicklung zu fördern. “Photovoltaikprojekte in Spanien sind auch nach der gesetzlichen Neuregelung der Einspeisevergütung noch rentabel durchzuführen”, betont Abegg. “Zukünftig haben aber nur noch die Investoren gute Erfolgschancen, die Projekte frühzeitig beantragen und die geforderten Unterlagen vollständig einreichen.”

    http://www.solarserver.de/solarmagazin/news.html#topbanner

    Tja und Dänemark begrenzt die geförderte Einspeisevergütung der WKA auch auf 30.000 Vollbenutzungsstunden.
    Nur Deutschland wirft ungerührt weiter mit dem Geld der Stromkunden um sich, Dank Scheer und Lobbyisten.
    Mahlzeit

  18. solarkritik Says:

    Die Tagesschau-Sendung vom 24.09.2008 mit dem BGH-Urteil habe ich nun kommentiert:

    http://www.youtube.com/watch?v=4kFi6GxDqrA

  19. solarkritik Says:

    Die Tagesschau Sendung vom 24.09.2008 mit dem BGH-Urteil habe ich nun kommentiert:

    Hier nun das richtige Video:
    http://de.youtube.com/watch?v=WymeUePI9Zs

  20. Odenwaelder Says:

    Wenn ein Vermieter wie in dem genannten Fall sein Mietshaus modernisiert, hier als der Anschluss an ein Fernwärmenetz, ist nichts dagegen einzuwenden und der Mieter hat es meiner Meinung nach zu dulden.

    Nur wie kann eine Maßnahme, die dem Mieter KEINE Einsparung erbringt denn (Zitat BGH-Sprecher Eick) „gesamtwirtschaftlich ökologisch ….energieeinsparend“ sein ?

  21. BRK Says:

    #20Odenwaelder

    Das musst Du mehr esoterisch verstehen. Er ist dann Teil des Ganzen.
    <[;-))